Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bundeskanzler Scholz hat bei der Vertrauensfrage keine Mehrheit erhalten, damit sind die Voraussetzungen für die vorzeitigen Neuwahlen im Februar erfüllt. Der Termin für die Neuwahlen wurde von Bundespräsident Steinmeier bestätigt.
Alle Informationen dazu findet ihr nach und nach auf dieser Seite ;)
Gemeinsam fit für die Wahl
Na? Schon bereit für die kommende Wahl? - Wir haben ein paar Angebote für euch, die vielleicht hilfreich sind:
Mehrmals pro Woche posten wir wichtige Informationen zur Wahl und
zu Parteien auf Instagram: kjr_oal
Wir haben eine Rallye, die in 6 Stationen Informationen zur Wahl und zur Politik enthält. So erhalten Erstwählende und junge Menschen wichtige Infos.
Hier kommt ihr direkt zu den Materialien: Bundestagswahlrallye 2025
Auch zu dieser Wahl gibt es wieder eine U-18 Wahl. Die Wahlwoche ist vom 07.-14.02.2025
Junge Menschen können zur Wahl gehen und das Wahlverfahren üben.
Weitere Infos zur U-18 Wahl findet ihr hier:
Vereine, Jugendräume oder Schulen können auch eigene Wahllokale anmelden.
Finanzielle Unterstützung für deine Aktion zur Bundestagswahl gibt es hier: https://www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/sonderfonds-u18/
Infos rund um den Bundestag
Die Vertrauensfrage
Die Vertrauensfrage (Artikel 68 des Grundgesetzes) kann vom Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin gestellt werden. So kann diese*r sich vergewissern, ob er/sie noch die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten hat und seine/ihre Politik weiterhin vom Bundestag unterstützt wird.
Kommt es nicht zur Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident (Herr Steinmeier) auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Dann gibt es Neuwahlen.
Update Vertrauensfrage:
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11.12.2024 den Antrag für die Vertrauensfrage an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Am 16.12.2024 hat er daraufhin die Vertrauensfrage gestellt und die Abgeordneten haben darüber abgestimmt, ob sie ihm weiterhin ihr Vertrauen aussprechen.
Die Mehrheit der Abgeordneten sprach ihm das Vertrauen nicht aus (394 Nein-Stimmen). Somit hat der Bundeskanzler die Abstimmung über die Vertrauensfrage wie erwartet verloren und der Weg für Neuwahlen ist frei. Der Vorschlag den Bundestag aufzulösen ist bereits am 16. Dezember vom Bundeskanzler an den Bundespräsidenten gebracht worden.
Für den Ablauf gibt es ein Schema mit vier Schritten:
1) Antragsstellung: Die Vertrauensfrage muss vom Bundeskanzler schriftlich beim Deutschen Bundestag beantragt werden.
2) Aussprache & Abstimmung: Zwischen Antrag und Abstimmung müssen mindestens 48 Stunden liegen. Danach findet eine Aussprache im Bundestag statt und anschließend kommt es zur Abstimmung.
3) Ergebnis: Für die Vertrauensfrage ist die "Kanzlermehrheit" erforderlich: Die absolute Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages (aktuell wären das 367 Stimmen). Wird die Kanzlermehrheit nicht erreicht, kann der Bundespräsident, auf den Vorschlag des Bundeskanzlers hin, innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen.
4) Neuwahlen: Nach der Auflösung des Bundestages müssen binnen 60 Tagen Neuwahlen stattfinden (Artikel 39 Grundgesetz).
Bisher kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sechs Mal dazu, dass die Vertrauensfrage gestellt wurde.
Gestellte Vertrauensfragen:
- 20.09.1972 (Willy Brandt)
- 03.02.1982 (Helmut Schmidt)
- 17.12.1982 (Helmut Kohl)
- 16.11.2001 (Gerhard Schröder)
- 01.07.2005 (Gerhard Schröder)
- 16.12.2024 (Olaf Scholz)
Der Bundestag sprach Schmidt (1982) und Schröder (2001) das Vertrauen aus, weshalb es in diesen Fällen keine Neuwahlen gab.
Die Abstimmung durch die Abgeordneten erfolgt bei der Vertrauensfrage namentlich (nicht geheim)
Bundeskanzler Olaf Scholz hat vor der Abstimmung eine Erklärung abgegeben, darauffolgend fand im Plenum eine Aussprache statt bevor die Abstimmung über die Vertrauensfrage durchgeführt wurde.
Der Bundestag
Der Bundestag ist als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland (Legislative).
Er wird als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt von den deutschen Staatsbürger*innen gewählt. Er ist somit die Volksvertretung der Bundesrepublik und ihr wichtigstes Organ.
Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Eine Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
Aufgaben des Bundestags:
- Gesetzgebung
- Kontrolle der Regierungsarbeit (von Exekutive & Judikative)
- Wahl des Bundeskanzlers
- Entscheidungen über den Bundeshaushalt
- Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland
Die Bundestagswahl
Gewählt wird 2025 der 21. Deutsche Bundestag
Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt, dabei werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Artikel 38 des Grundgesetzes) die Abgeordneten vom
Volk gewählt.
1949 fand erstmals eine Bundestagswahl statt.
Die Wahl im Jahr 2025 war ursprünglich für den 28. September geplant, soll nun aber auf Februar vorgezogen werden.
Bundespräsident Herr Steinmeier
hat am 27.12.2024
den
Bundestag aufgelöst
und die Neuwahlen für den 23. Februar 2025
festgelegt.
Infos rund um die Wahl
Ab Vollendung deines achtzehnten Lebensjahres.
Wählen kannst du entweder per Briefwahl oder in einem Wahllokal.
Bei der Bundestagswahl hast du eine Erst- und eine Zweitstimme (das nennt man auch "personalisierte Verhältniswahl"). Du wählst die Abgeordneten, die später den Bundestag bilden.
Erststimme:
Mit der Erststimme wählst du eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis (Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt)
Der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat & zieht direkt in den Bundestag ein, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
Zweitstimme:
Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält. Sie legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
Parteien müssen bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen (oder drei Direktmandate durch die Erststimme) gewinnen, damit sie in den Bundestag einziehen können.
Deine Möglichkeiten bei der Wahl
Briefwahl
Bei der Briefwahl erhältst du die Stimmzettel bereits vor dem offiziellen Wahltermin zum Ausfüllen und Versenden.
Die Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Neuwahl sind voraussichtlich in den ersten zwei Februarwochen versandbereit.
Der Brief mit deinen ausgefüllten Wahlunterlagen muss spätestens am Wahltag vor 18:00 Uhr bei deinem zuständigen Rathaus ankommen, damit deine Wahl berücksichtigt wird!
Du hast deine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchtest gerne per Briefwahl wählen?
Hier haben wir dazu eine kleine Checkliste für dich:
- Beantrage deine Briefwahl so früh wie möglich (das kannst du auch online machen)
- Deine Wahlunterlagen bekommst du dann per Post zugeschickt
- Lies dir die Unterlagen sorgfältig durch!
- Mache dein Kreuz auf dem Stimmzettel, stecke ihn anschließend in den blauen Umschlag und klebe ihn zu
- Unterschreibe deinen Wahlschein und gebe diesen zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag und klebe auch diesen zu
- Den roten Umschlag steckst du in den Briefkasten. (Du benötigst keine Briefmarke, die Briefwahl ist kostenlos)
Wahllokal
Bist du wahlberechtigt, erhältst du eine Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet. In ihr stehen Anschrift und Öffnungszeiten deines Wahllokals.
Die Wahlbenachrichtigung nimmst du mit zum Wahllokal (Hast du deine Wahlbenachrichtigung verloren, kannst du trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass du im Wählerverzeichnis deines Wahlbezirks eingetragen bist. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden.)
Zusätzlich zu deiner Wahlbenachrichtigung benötigst du noch deinen Personalausweis.
Du möchtest gerne in einem Wahllokal wählen?
Hier haben wir dir eine kleine Checkliste zusammengestellt:
- Auf der Wahlbenachrichtigung, die du erhältst findest du Adresse und Öffnungszeiten deines zuständigen Wahllokals
- Am Tag der Wahl nimmst du deine Wahlbenachrichtigung und deinen Personalausweis mit zur Wahl
- Du bekommst die unterschiedlichen Wahlzettel, auf diesen stimmst du per Kreuz ab (Kandidat*innen = Erststimme; Parteien = Zweitstimme)
- Mach auf deinen Stimmzetteln keine Anmerkungen und kritzel nicht darauf herum, er könnte sonst ungültig werden. Wenn du dich verschrieben hast, kannst du einen neuen Wahlzettel bekommen
- Falte die Stimmzettel und wirf sie in die Urnen im Wahllokal