Grundlage zur Förderpraxis ist die Bezuschussung nachweislich erbrachter Aktivitäten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Jugendverbände auch Zuschüsse beim Bayerischen Jugendring bzw. Bezirksjugendring für folgende Bereiche erhalten können:
Internationale Jugendbegegnungen, Mitarbeiter*innenbildungsmaßnahmen, Jugendbildung und Projektbezogene Förderung.
Örtliche Jugendgruppen können sich auch an ihre jeweiligen Gemeinden, die die Jugendarbeit unterstützen sollen, wenden. Für weitere Informationen und Unterstützung steht die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings zur Verfügung.
Einrichtungen der Jugendarbeit:
Zuschüsse für Einrichtungen (erstmalige Errichtung) der verbandlichen und offenen Jugendarbeit sind formlos an den Landkreis Ostallgäu zu stellen.
Alle weiteren Informationen sind in den Zuschussrichtlinien zu finden.