Er ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Grundlage des Kreisjugendrings ist die Anerkennung der verbandlichen Eigenständigkeit
und die Gleichberechtigung aller Jugendverbände.
Der Kreisjugendring setzt sich durch die Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis
ein.